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   LG Berlin, 31.01.1990 - 99 O 206/89   

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LG Berlin, 31.01.1990 - 99 O 206/89 (https://dejure.org/1990,7258)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.01.1990 - 99 O 206/89 (https://dejure.org/1990,7258)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 99 O 206/89 (https://dejure.org/1990,7258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 820
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 227/99

    Behandlung einer Geldleistung als Gegenleistung für eine länger dauernde

    c) Kündigt der Getränkelieferant den Bezugsvertrag zu Recht vorzeitig, so kann er, wenn er mit dem Gastwirt eine Vereinbarung wie im Streitfall getroffen hat, Rückzahlung des Geldbetrages verlangen, der nicht durch den Kauf von Getränken abgegolten wurde (Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht 9. Aufl. Rdnr. 180; LG Berlin NJW-RR 1990, 820; LG Tübingen NJW-RR 1992, 112, 113).
  • OLG Köln, 09.05.1995 - 3 U 144/94

    Sittenwidrigkeit eines Bierlieferungsvertrages, Vertragsstrafe

    Auch Rechtsnachfolgeklausel werden trotz der mit ihnen für den Kunden verbundenen Einschränkung der unternehmerischen Bewegungsfreiheit im Hinblick auf die erhebliche Fluktuation im Gaststättengewerbe und die Gefahr des Leerlaufens der Bezugspflichten durch Übertragung der Gaststätte auf andere Personen im allgemeinen für unbedenklich gehalten (vgl. BGH GRUR 84, 298 (300); LG Berlin NJW-RR 90, 820; Wahl a.a.O. Seite 24; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, § 9 Rdn. B 107; Paulusch, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Brauerei- und Gaststättenrecht, 7. Aufl., Seite 102 ff).
  • LG Berlin, 09.01.2007 - 7 S 31/06

    Hausratversicherung: Auslegung der Beschränkung der Außenversicherung auf

    Dabei bestehen Zweifel bei der Auslegung i. S. der Unklarheitenregel bereits dann, wenn zwei oder mehr Auslegungsergebnisse nach Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden (rechtlich) vertretbar sind und keine der Auslegungen den klaren Vorzug verdient (h. M. s. nur BGH, Urt. v. 5.7.1995 - IV ZR 133/94, VersR 1995, 951, 952; VersR 1996, 622; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.10.1988 - 99 0 206/89, NJW-RR 1990, 821; Prölss/Martin-Prölss, aaO., Vorbem. III Rdnr. 18).
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